
Mit einem klaren Fokus auf Beständigkeit, Vertrauen und langjähriger Erfahrung im Finanzwesen bieten wir ein umfassendes Spektrum an buchhalterischen, steuerlichen und beratenden Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen an.
Dadurch dass wir ein breites Netzwerk von Mitarbeitern und Spezialisten aufgebaut haben, können wir alle Ihre Anforderungen.
Mit dem Leitgedanken des ordnungsgemäßen Betriebs Ihres Unternehmens schlagen wir die geeignete Geschäftsform vor, die Ihren Anforderungen entspricht, und führen den gesamten nach griechischem Recht erforderlichen Prozess durch. Mit langjähriger Erfahrung und mit erfahrenen und voll qualifizierten Mitarbeitern führen wir auch Transformationen, Fusionen und Aufspaltungen von Unternehmen durch.
Inländische Unternehmen, die mit einem anderen Unternehmen verbunden sind und auf den griechischen Rechnungslegungsstandards (ELP) basieren, müssen eine Preisdokumentation ihrer konzerninternen Transaktionen führen.
Der Dokumentationsordner enthält Informationen zur operativen Identität des Unternehmens, z. B. zu der Gruppe, zu der es gehört, zu den von ihm durchgeführten Operationen und den Risiken, die es eingeht, sowie zu einer Liste der zu dokumentierenden gruppeninternen Transaktionen, die innerhalb des Unternehmens stattfinden, den relevanten Verwaltungszeitraum und eine kurze Beschreibung der verwendeten Dokumentationsmethode. Die Dokumentationsdatei wird im Unternehmen aufbewahrt und der zuständigen Prüfbehörde während der Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist von höchstens dreißig (30) Tagen zur Verfügung gestellt.
Wir übernehmen die computergestützte Führung sowohl einfacher wie doppelter Buchhaltung mit modernen Buchhaltungsprogrammen. Der Kunde kann jederzeit die Einnahmen und Ausgaben seines Geschäfts, Zahlungen an Dritte sowie die Verpflichtungen und Forderungen von Kunden und Lieferanten kennen.
Wir übernehmen das Ausfüllen und Einreichen von Steuerformularen (E1, E2, E3, E9, Form N) aller natürlichen und juristischen Personen sowie Einzelunternehmen gemäß den geltenden Bestimmungen. Unser speziell geschultes Personal kann Sie in Bezug auf die Verwertung Ihrer Immobilien und die Besteuerung Ihrer Einkünfte aus diesen beraten.
Wir verpflichten uns, alle nach griechischem Recht festgelegten Quellensteuern zu vervollständigen und einzureichen. Als Hinweis erwähnen wir die Steuern auf einbehaltene Zahlungen und Vorauszahlungen aus Arbeitnehmerarbeit und Renten, aus Honoraren für Geschäftstätigkeiten sowie aus Dividenden, Zinsen und Rechten, die definitive FMY-Anmeldung, die definitive Erklärung über die Vergütung von freiberuflichen Tätigkeiten und die definitve Einkommenserklärung für Geschäftstätigkeiten etc.
Wir führen den gesamten Prozess durch, der für die Wahl des Steuerwohnsitzes befolgt werden muss, nachdem wir zuerst die interessierte Partei über die Besteuerung und die Gesetzgebung Griechenlands informiert haben.
Um ausländisches Kapital anzuziehen, führte die Regierung in das neue Steuergesetz eine alternative Besteuerung von Einkünften aus Renten ausländischer Herkunft ein, die von natürlichen Personen bezogen werden, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, und erweiterte damit die bisher gültigen Regeln für alternative Besteuerung.
Wir führen von Anfang bis Ende die Durchführung von Steuerprüfungen jeglicher Art durch, auch wenn Sie bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Berufung einlegen müssen, und schlagen die entsprechenden Rechtsberater vor, die in Zusammenarbeit mit unserem Spezialisten-Team die gerichtliche Abwicklung des Falles übernehmen.